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Gebühren

Die Müllabfuhrgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr und einer variablen Gebühr zusammen.

Grundgebühr

Als Grundlage der Berechnung wird haushaltsbezogen eine Mindestgebindegröße festgelegt.  D.h. kleinste Einheit, ein Einfamilienhaus bzw. ein Einzelhaushalt hat ein 120 Liter Restmüllgebinde. Diesem ist grundsätzlich ein gleich großes Biomüllgebinde angeschlossen.
Vom Referat Abfallwirtschaft wird auf Basis der bisherigen Erfahrungen aber auch einer ständig durchgeführten Beobachtung, ob die vorhandenen Müllgebinde ausreichend dimensioniert sind, die Festlegung für mehrere Haushalte bzw. größere Wohnobjekte, aber auch Firmen festgelegt.
Die Grundgebühr bezieht sich auf das Behältervolumen (Rest + Bio) bzw. einem 25 %igen Nachlass bei Eigenkompostierer (nur Rest).

Grundgebühr (Behälterbezogen):

Tarif 1120 lt (Rest + Bio)Euro 88,00 pro Jahr
Tarif 7120 lt (Rest)Euro 69,00 pro Jahr
Tarif 3240 lt (Rest + Bio)Euro 173,00 pro Jahr
Tarif 8240 lt (Rest)Euro 139,00 pro Jahr
Tarif 51100 lt (Rest + Bio)Euro 2.050,00 pro Jahr
Tarif 91100 lt (Rest)Euro 1.576,00 pro Jahr
         
Etwaige andere Verrechnungstarife ergeben sich ausschließlich durch den Zuschlag gemäß Par. 14 Abs. 3 bzw. durch eine Aufteilung der anfallenden Müllgebühr in Form einer Direktverrechnung an mehrere Haushalte.

Variable Gebühr

(1)    Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen.
Bezüglich der vorbeschriebenen variablen Gebühr finden für die Behälter nachfolgende Mindestentleerungen pro Jahr, welche mindestens zur Verrechnung kommen, statt.

Restmüll120 l + 240 l13 Entleerungen
Restmüll1100 l26 Entleerungen
Bioentleerungen120 l + 240 l26 Entleerungen

Diese betragen pro Entleerung:

a)    für Restmüll und biogene Siedlungsabfälle (Restmüll- + Biomüllbehälter)


Kunststoffgefäß120 lEuro 3,00 pro Entleerung
Kunststoffgefäß240 lEuro 6,00 pro Entleerung
Stahlblechverzinkt1100 lEuro 18,00 pro Entleerung

b) für Restmüll ohne biogenem Siedlungsabfall (nur Restmüllbehälter)


Kunststoffgefäß120 lEuro 2,00 pro Entleerung
Kunststoffgefäß240 lEuro 4,00 pro Entleerung
Stahlblechverzinkt1100 lEuro 12,00 pro Entleerung

Im Bedarfsfall können (z. B. 100 l) Säcke für die zusätzliche Sammlung von Restmüll zugekauft werden. Ein Abfallsammelsack kostet Euro 3,00.


(2) Bei Erhöhung oder Reduzierung des festgelegten Behältervolumens, welche schriftlich durch die Stadtgemeinde erfolgt, werden beide Gebühren quartalsmäßig angepasst.

Kostenersätze für zusätzliche Leistungen:

AbrollcontainerabfuhrEuro 75,00
Transportpauschale – Abholung von zuhauseEuro 36,00
1 m3 SperrmüllEuro 21,80
1 kg Asbesthältiges MaterialEuro 0,10
1 Stück PKW ReifenEuro 2,18
1 Stück LKW ReifenEuro 10,00

Sämtliche vorgenannte Beträge sind Nettobeträge.